Benuzungs - und Gebü hrenordnung

ZENTRALARCHIV

Das Zentralarchiv fü r empirische Sozialforschung trä gt mit seinen Dokumenten- und Datenbestä nden sowie spezifischen Dienstleistungen dazu bei, auf breiter Basis die Voraussetzungen fü r wissenschaftliche Sekundä ranalysen zu schaffen. Die Inanspruchnahme der Leistungen des Archivs wird durch diese Benutzungsordnung geregelt, zu deren Einhalten sich jeder Benutzer verpflichtet. Das Zentralarchiv versteht sich als Service-Einrichtung fü r quantitative Sozialforschung Zuseinen zentralen Dienstleistungen gehö ren:

Das Zentralarchiv ist stä ndig bemü ht. das neu akquirierte und archivierte Material so aufzubereiten, daß ein rationeller und problemloser Zugang fü r die Benutzer ermö glicht wird.

1. Dokumenten - und Datenarchiv

Die Bestä nde des Dokumenten- und Datenarchivs (Fragebö gen, Codeplä ne, Studienbeschreibungen, maschinenlesbare Daten) unterliegen folgenden Zugä nglichketsbeschrä nkungen, die von dem jeweiligen Datengeber bestimmt werden:

Zugangskategorien:

"0": Material der Kategorie O ist fü r jedermann freigegeben.

"A": Material der Kategorie A ist fü r wissenschaft iche Forschung und Lehre an den Hochschulen sowie sonstige ö ffentlich finanzierte Institute/Projekte freigegeben.

"B": Material der Kategorie B ist fü r wissenschaftliche Forschung und Lehre an den Hochschulen freigegeben, wenn die Ergebnisse nicht verö ffentlicht werden. Vor einer Verö ffentlichung oder jeder wetergehenden Verarbeitung der Ergebnisse ist eine Genehmigung des Datengebers einzuholen, sofern nicht das Zentralarchiv zur Erteilung der Genehmigung ermä chtigt ist. Dies gilt auch fü r die Ü berlassung des Materials an Institute/Personen auß erhalb des Hochschulbereichs.

"C": Material der Kategorie C ist fü r wissenschaftliche Forschung und Lehre nur nach Genehmigung des Datengebers zugä nglich, sofern das Zentralarchiv zur Erteilung der Genehmigung nicht ermä chtigt ist. Das Zentralarchiv holt die Genehmigung unter Angabe des Benutzers und des Auswertungszweckes schriftlich ein Im Einzelfa best mmt der Datengeber, daß diese Beschrä nkungen nur fü r das maschinenlesbare Datenmaterial gelten, d.h., daß die Dokumente zur Einsicht freigegeben sind. Die jeweilige Zugangskategorie ist im Datenbestandskatalog vermerkt.

2. Anforderung von Archivmaterial

Fü r die Anforderung von Materialien aus dem Dokumenten- und Datenarchiv soll das entsprechende Anforderungs- Formblatt benutzt werden, das alle fü r die Bearbeitung erforderlichen Angaben enthä. lt. Im ü brigen kö nnen Anfragen formlos an das Archiv gerichtet werden. Es empfiehlt sich, Datenmaterial frü hzeitig anzufordern, da im Einzelfall Wartezeiten nicht auszuschließ en sind.

Dies gilt insbesondere, wenn fü r spezifische Benutzerbedü rfnisse weitere Aufbereitungsarbeiten geleistet werden mü ssen (z.B. Umkodierungen).

3. Bereitstellung des Materials

Das Zentraarchiv ist bemü ht, Dokumenten- und Datenmaterial in der vondem Benutzer gewü nschten Spezifikation bereitzustellen Die Bereitstellung des Materials erfolgt nur fü r den Zweck, der dem Archiv oder gegebenenfalls dem Datengeber genannt wurde.

4. Beendigung des Vorhabens

Der Benutzer verpflichtet sich, die Beendigung des Vorhabens, fü r das Material aus dem Zentralarchiv verwendet wurde, anzuzeigen und geliehene Unterlagen ordnungsgemä ß zurü ckzugeben. Eine Weitergabe des Materials an Dritte ist nicht gestattet, essei denn, das Zentralarchiv bzw. der Datengeber hat dem ausdrü cklich zugestimmt. Zur Verhinderung miß brä uchlicher Nutzung sind die Daten bei Beendigung des Vorhabens zu lö schen, sofern nicht eine fortgesetzte Verwendung beabsichtigt wird. In diesem Falle verpflichtet sich der Benutzer, dem Zentralarchiv jede erneute Benutzung der Daten unter Angabe des Verwendungszweckes mitzuteilen.

5. Bibliothek

Die Spezialbibliothek fü r die empirische Sozialforschung mit publizierten Informationen aus und ü ber Umfragen, allgemeiner sozialwissenschaftlicher Literatur, Presse- und Informationsdiensten von Markt- und Meinungsforschungsinstituten sowie einer Sonderdrucke-Sammlung ist jedem Benutzer wä hrend der Ö ffnungszeiten des Zentralarchivs zugä nglich. Ausleihen sind nicht zugelassen (Prä senzbibliothek), es bestehen jedoch Arbeits-und Kopiermö glichkeiten.

6. Zitierpflicht, Belegexemplar

Der Benutzer verpflichtet sich, alle benutzten Unterlagen den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechend zu zitieren und dem Zentralarchiv von seiner Publikation zwei Belegexemplare zu ü bereignen.

7. Kopierdienst

Sofern keine Einschrä nkungen bestehen, fertigt das Zentralarchiv Kopien der gewü nschten Unter agen an.

8. Benukungskosten

Die Kosten der Benutzung des Zentralarchivs sind in einer Gebü hrenordnung geregelt.

9. Schlulß bestimmung

Alle Entscheidungen zur Ergä nzung oder Ä nderung dieser Benutzungsordnung und der Gebü hrenordnung trifft die Archivleitung. Dies gilt auch fü r solche Fä lle, in denen Maß nahmen zur Durchsetzung der Benutzungsordnung ergriffen werden mü ssen.

Die Gebü hrenordnung

Die ZA-Gebü hrenordnung geht von drei Prinzipien aus:

1. Kosten-Prinzip

Berechnungsgrundlage sind die bei der Herstellung der verschiedenen Produkte bzw. der Erbringung von Dienstleistungen entstehenden Kosten, auch wenn diese teilweise nur geschä tzt werden kö nnen und einer nicht bekannten Zahl zukü nftiger Benutzungen zuzurechnen sind. Sofern der so anzusetzende Betrag zu einer unvertretbar hohen Gebü hr fü hrt, wird ersatzweise eine Gebü hr festgesetzt, die sich an den Durchschnittswerten orientiert.

2. Prinzip der Zumutbarkeit

Die Gebü hrenordnung berü cksichtigt die Benutzerstruktur des Archivs. Je nach Status und Finanzierungsmö glichkeiten der Benutzer werden festgesetzte Abschlä ge gewä hrt Die erforderlichen Nachweise muß der Benutzer erbringen.

3. Vorrang der Versorgung

Die Gebü hrenstruktur soll stets so angemessen sein, daß die ratione le Versorgung der Benutzer mit Materialien und Diensten fü r die Sozialforschung jederzeit gewä hrleistet ist.

Fü r was welche Gebü hren?

Produkte und Dienstleistungen des Zentralarch vs sind auß erordentlich vielfä ltig, eine einheitliche Benutzungsgebü hr ist deshalb nicht mö glich . Es wird unterschieden zwischen (festen) Preisen fü r bestimmte Produkte, (variablen) Reproduktionskosten und (ebenfalls variablen) Benutzungsgebü hren. Kostenlos sind Beratungsleistungen und Recherchen (Bibliothek), Dokumentenarchiv),sofern sie einen gewissen Umfang nicht ü berschreiten oder nicht Bestandteil sonstiger, umfangreicherer Leistungen sind.

1. Preise verschiedener Produkte des Zentralarchivs, wie z.B. Codebü cher, Publikationen, Vermittlungsleistungen, werden auf der Basis der Herstellkosten kalkuliert und kö nnen auf Anfrage mitgeteiltwerden. ZA-Codebü cher kosten je nach Umfang durchschnittlich zwischen 20,und 100,- DM.

2. Reproduktionskosten werden in der anfa lenden Hö he berechnet, z. B. fü r die Kopie eines Dokumentensatzes oder die Reproduktion des vollstä ndigen Materials einer archivierten Umfrage (Dokumenten-Kopie + Magnetband- Kopie). Eine Kopie DIN A 4 kostet DM 0,10 einschl Algemenkostenanteil; die Kosten fü r Magnetbandkopien sind von Fall zu Fall verschieden und enthalten im wesentlichen die Beträ ge, die dem Zentra archiv in Rechnung gestellt werden (also das Magnetband, die Computerzeit).

3. Benutzungsgebü hren werden fü r die Archivmaterialien im Einzelfall festgesetzt Sie richten sich nach dem Umfang und technischen Zustand des Materials bzw. dem Aufbereitungsaufwand des Zentralarchivs.

Beispiel A: (gilt fü r Vollgebü hr)


Angefordert wird eine Wahl-Umfrage fü r eine Sekundä rauswertung Die Beratung durch ZA-Mitarbeiter bei der Auswah der Studie und mö glichen Auswertungsstrategien ist kostenlos. Ausgewä hlt wird eine Reprä sentativerhebung (2000 Befragte) durchschnittlichen Umfangs, die im Zuge der vorhergegangenen Zentra archiv-Aufbereitung in optimale Form (Klasse 1) gebracht wurde Der Benutzer zahlt folgende Gebü hren:

1. ZA-Codebuch (enthalt die vollstä ndige Dokumentatien der aurbereitelen Studie): DM 50,-

2. Magnetbandkopie einschl.Magnetband: DM 75,-

3. Benutzungsgebü hr fü r Klasse 1 DM 250,- (Vollgebuhr) DM 375,-

Bei Studien der Kasse 2 oder 3 (technischer Zustand) oder geringeren Umfangs sind die Gebü hrenentsprechendniedriger (z.B. 100 Seten Dokumente als Photokopie DM 20,-, Magnetbandkopie DM 60,-, Benutzungsgebü hr DM 100,- Summe DM 180,- bei Vollgebü hr).

Von wem in welcher Hö he zu zahlen ?

Entsprechend der ZA-Benutzungsordnung st zu unterscheiden zwischen Hochschulangehö rigen und -instituten (im engeren Sinne) und sonstigen Personen und Institutionen sowie den Datengebern.

1. Hochschulbereich:

In voller Hö he werden berechnet Preise und Reproduktionskosten In begrü ndeten Ausnahmefä llen (ausschließ liche Selbstfinanzierung bei Einzelpersonen) kö nnen Codebü cher und Magnetbä nder auch leihweise ü berlassen werden (Leihpauschale fü r Codebuch DM 10,-, fü r Magnetband DM 25,-). Die Benutzungsgebü hr wird im Falle der ausschließ ichen Selbstfinanzierung auf 10% der Vollgebü hr reduziert. Fü r Eigenprojekte von Hochschulinstituten werden 50% der Vollgebü hr erhoben; dies gilt auch fü r Projekte, die lediglich in der Spitze auß enfinanziert werden. Fü r Institute und Projekte mit Auß enfinanzierung gilt die volle Gebü hr.

2. Sonstige:

Sofern keine Einschrä nkungen durch die Benutzungsordnung bestehen, erhalten ö ffentlich finanzierte und/oder gemeinnü tzige Institutionen und Projekte die ZA-Materialien gegen Bezahlung der vollen Gebü hr.

3. Datengeber:

Personen und Institute, die dem Zentralarchiv Umfragematerial zur Verfü gung gestellt haben, kö nnen auf dieses Material jederzeit kostenlos zurü ckgreifen. Ebenfalls kostenlos kö nnen Datengeber weiteres Archiv-Materia in etwa gleichem Umfang erhalten, sofern die Benutzungsordnung dem nicht entgegensteht.

Die Gebü hren kö nnen ohne weitere Ankü ndigung den evtl. verä nderten Gegebenheiten angepaß t werden.

Die in den Beispielen genannten Beträ ge entsprechen etwa den derzeitigen durchschnittichen Gebü hren.